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   FG Brandenburg, 27.08.2002 - 3 K 659/01   

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https://dejure.org/2002,16646
FG Brandenburg, 27.08.2002 - 3 K 659/01 (https://dejure.org/2002,16646)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2002 - 3 K 659/01 (https://dejure.org/2002,16646)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2002 - 3 K 659/01 (https://dejure.org/2002,16646)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuermesszahl auf Einheitswerte 1935 für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für Wohngebäude in den neuen Bundesländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuermesszahl auf Einheitswerte 1935 für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für Wohngebäude in den neuen Bundesländern; Grundsteuermessbetrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Steuermesszahl auf Einheitswerte 1935 für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für Wohngebäude in den neuen Bundesländern - Grundsteuermessbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 796
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.08.2002 - 3 K 659/01
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten, hier die Grundstückseigentümer in den neuen Bundesländern, im Vergleich zu anderen Normadressaten, nämlich den Grundstückseigentümern in den alten Bundesländern, anders behandelt, soweit zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art. und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Urteil des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 07.07.1992 - 1 BvL 51/86 - Entscheidungen des BVerfG -BVerfGE- 1987, 1ff).
  • BFH, 11.06.1997 - II B 93/96

    Steuerfreiheit des Grundbesitzes im Beitrittsgebiet und damit verbundene

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.08.2002 - 3 K 659/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum zugestanden, soweit es um Regelungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands geht, die der Zusammenführung der Rechtssysteme dienen; der Gesetzgeber kann danach auch die praktischen Schwierigkeiten berücksichtigen, die für die zuständigen Behörden und Gerichte mit der Änderung des Rechts verbunden sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 11.06.1997 - II B 93/96 - Entscheidungen des BFH -BFHE- 183, 230).
  • BFH, 20.10.2004 - II R 55/02

    GrSt-Messbetrag: Grundstücke im Beitrittsgebiet - Einheitswerte 1935

    Das angefochtene Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 796 veröffentlicht.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 27. August 2002 3 K 659/01 und die Einspruchsentscheidung des FA vom 9. Februar 2001 aufzuheben sowie unter Abänderung des Bescheids vom 19. April 2000 den Grundsteuermessbetrag auf der Grundlage einer Steuermesszahl von 6, 3 v.T., hilfsweise von 8 v.T. des Einheitswerts festzustellen.

  • OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03

    Grundsteuerlass

    Jene Entscheidungen (vgl. BFH, Urt. v. 9.12.1966, BFHE 87, 572 [574 f.]; Urt. v. 7.11.1969, BFHE 98, 364 f.; Urt. v. 20.10.2004 - II R 55/02 -, zit. nach juris; FG Bbg, Urt. v. 27.8.2002, EFG 2003, 796 f.) betreffen das vorgelagerte Verfahren der Festsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt und lassen die zum Steuererlass auf der Ebene der Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unberührt.
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